Kunden kauften dazu folgende Artikel:
Für Motoren aus Gusseisen, Aluminium oder deren Kombination sowie Kühlsysteme mit Aluminium und/oder Kupferlegierungen. Speziell für Leichtmetallmotoren, bei denen ein besonderer Aluminiumschutz bei höheren Temperaturen verlangt wird. Für Pkw, Nfz, Busse, Landmaschinen sowie stationäre Motoren und Geräte, die einen Kühlerfrostschutz dieser Qualität fordern. Wirkstoffkombination mit ausgeklügeltem Inhibitorenpaket aufgrund Hybridtechnologie. Bietet über die gesamte Motorlebensdauer hervorragenden Schutz vor Frost, Korrosion und Überhitzung. Amin-, borat-, nitrit- und phosphatfreies Kühlerschutzmittel auf Basis von Ethylenglykol.
- Audi TL-774 G = G12++
- MAN 324 Typ Si-OAT
- MB 325.5
- Seat TL-774 G = G12++
- Skoda TL-774 G = G12++
- Volkswagen TL-774 G = G12++
Hersteller: | Liqui Moly |
Kategorie: | Service |
Artikelnummer: | 15493 |
GTIN: | 4100420211348 |
Inhalt: | 1 l |
Versandgewicht: | 1,20 kg |
Artikelgewicht: | 1,00 kg |
Sicherheitsdatenblatt
Selbstabholung
Hole deine Bestellung direkt bei uns ab!
Schneller Versand
Bis 15:30 Uhr bestellen.
Großes Lager
Über 8000 Artikel im Sortiment
Versandkostenfrei
ab 150.-- Warenkorb Wert
Gefahrenhinweise
GHS07
Achtung
Giftig Kat. 4 (Gesundheitsschädlich)
Ätz- oder Reizwirkung Kat. 2
Niedrigere systemische Gesundheitsgefährdung
Achtung
Giftig Kat. 4 (Gesundheitsschädlich)
Ätz- oder Reizwirkung Kat. 2
Niedrigere systemische Gesundheitsgefährdung
GHS08
Gefahr oder Achtung
Systemische Gesundheitsgefährdungen
Gefahr oder Achtung
Systemische Gesundheitsgefährdungen
Signalwort
- Achtung
Gefahrenhinweise
- H373 - Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
- H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H361 - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)